AGB

Patrick Meyer – Senior Designer / UX/UI Designer


Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Design-, Beratungs- und Konzeptionsleistungen zwischen Patrick Meyer, Pfenningsbusch 16, 22081 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber"). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen UX/UI Design, Produktdesign, Kommunikationsdesign, visuelle Konzeption, Wireframing, User Flows, Prototyping, Design-Systeme, Interface-Gestaltung, kreative Beratung sowie damit zusammenhängende Präsentations- und Dokumentationsleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Projektbeschreibung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer die im Angebot bezeichneten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Conversion-Rate oder einen sonstigen geschäftlichen Erfolg des Auftraggebers.

§ 3 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung, Auftragsbestätigung, Freigabe eines Angebots in Textform oder spätestens durch Aufnahme der Tätigkeit zustande.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere Texte, Bildmaterial, Logos, Markenangaben, Corporate-Design-Vorgaben, technische Anforderungen und fachliche Rückmeldungen.

Verzögerungen, Mehraufwand oder Qualitätsbeeinträchtigungen, die durch unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen verschieben sich in angemessenem Umfang.

§ 5 Abstimmungen, Korrekturen und Change Requests

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind pro klar abgegrenzter Leistungsphase bis zu zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Honorar enthalten. Korrekturen umfassen nur Änderungen auf Basis des bereits freigegebenen Leistungsstands, nicht jedoch inhaltliche Neubearbeitungen, Konzeptwechsel, Erweiterungen des Projektumfangs oder zusätzliche Variantenentwicklungen.

Weitergehende Änderungswünsche, zusätzliche Schleifen sowie nachträgliche Erweiterungen des Leistungsumfangs werden nach Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.

§ 6 Termine und Abnahme

Angaben zu Liefer- und Leistungsterminen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Voraussetzung für die Einhaltung von Terminen ist die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber.

Soweit eine Abnahme erforderlich ist, hat der Auftraggeber die erbrachte Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine konkrete schriftliche Mängelanzeige oder wird die Leistung produktiv genutzt, gilt sie als abgenommen.

§ 7 Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Soweit nach Zeitaufwand abgerechnet wird, erfolgt die Berechnung auf Basis der tatsächlich angefallenen Arbeitszeit. Angefangene Zeiteinheiten können, sofern vereinbart, auf übliche Abrechnungseinheiten gerundet werden.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei umfangreicheren Projekten kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen oder eine Vorauszahlung verlangen.

§ 8 Nutzungsrechte

Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an Entwürfen, Konzepten, Wireframes, Designs, Prototypen, Layouts, Komponenten, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständigem Zahlungseingang auf den Auftraggeber über.

Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang und für den vertraglich vorausgesetzten Zweck. Eine Bearbeitung, Weiterübertragung an Dritte oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.

Die Herausgabe offener Arbeitsdateien, editierbarer Quellformate, Bibliotheken oder Systemdateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 9 Referenznennung und Portfolio

Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte, Entwürfe und Arbeitsergebnisse unter Nennung des Auftraggebers in angemessener Weise als Referenz für Eigenwerbung, insbesondere auf der Website, in Portfolios, Präsentationen und Social-Media-Kanälen zu verwenden. Dies gilt nicht, soweit berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen oder ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 10 Rechte Dritter und Inhalte des Auftraggebers

Für alle vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, Unterlagen, Marken, Texte, Bilder, Daten und sonstigen Materialien ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er sichert zu, dass deren Nutzung im Rahmen des Projekts keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Eine rechtliche Prüfung, insbesondere im Hinblick auf Marken-, Urheber-, Wettbewerbs-, Datenschutz- oder sonstige Schutzrechte, ist nicht Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 11 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder wirtschaftliche Fehlentwicklungen des Auftraggebers ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

§ 13 Kündigung und Projektabbruch

Wird ein begonnenes Projekt durch den Auftraggeber vorzeitig beendet oder gestoppt, sind die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Bereits begonnene Leistungsphasen, reservierte Kapazitäten sowie nicht mehr anderweitig kurzfristig verwertbare Zeitfenster können anteilig berechnet werden.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.